Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELOCK2 für den Verkauf

 

1. Allgemeines

Alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie etwaige unselbständige oder selbständig abgegebene Garantien erfolgen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten mit Vertragsschluss, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers lehnen wir ab, auch wenn sie dessen Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Wir unterrichten Sie davon, dass wir betriebsspezifische Daten ebenso wie alle Angaben zur Auftragsabwicklung einschließlich der Schließplanerstellung mittels EDV erfassen, verarbeiten und speichern (Art. 10 und 11 EG-Richtlinie 95/46/EG).

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

3. Preise

Die in unseren Angeboten, Preislisten angegebenen Preise unterliegen der Möglichkeit von Preisveränderungen. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind freibleibend und gelten jeweils für 1 Stück. Verbindlich ist der in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesen Preis.

4. Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten grundsätzlich als selbständige Lieferungen, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können. Liefertermine, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind stets unverbindlich und nur annähernd; für deren Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Ihre Einhaltung setzt ferner die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung stehen dem Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche zu, falls wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Unvorhergesehene Hindernisse – gleichviel, ob sie in unserem Werk selbst oder bei einem Unterlieferanten eintreten – entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Dazu gehören: Fälle höherer Gewalt oder andere unverschuldete Verzögerungen, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Stromeinschränkungsmaßnahmen, Verzögerungen bei der Beförderung. Die Lieferzeit gilt in solchen Fällen bis zur Beseitigung des Hindernisses, als verlängert. Die verspätete Lieferung eines Abrufes oder einer Teilmenge berechtigen den Besteller nicht, vom ganzen Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen ist sowohl ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag wie auch eine Rücknahme des Objektes ausgeschlossen. Eine davon abweichende Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Übereinkunft möglich, in der auch der Ersatz aller entstandenen Bearbeitungskosten durch den Besteller geregelt werden muss. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung der Abnahme verlangen. Kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Lieferung schriftlich zur Verfügung zu stellen und zu berechnen oder eine zweiwöchige letzte Nachfrist zu setzen und nach auch deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu fordern. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partner gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

5. Verpackung und Transport

Der Versand der Ware erfolgt durch einen Verkehrsträger nach Wahl. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht, werden wir für die Lieferung eine solche abschließen. Der Kunde hat die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen. Verlangt der Kunde einen Abliefernachweis, so trägt er bei nachweislichem Wareneingang die Kosten des Nachweises, mindestens jedoch eine Pauschale von Euro 30,00. Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

6. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abzüge zu begleichen. Die Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen sind per Bankanweisung kostenfrei auf unser Geschäftskonto zu leisten. Dies gilt auch für Teillieferungen. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen wegen Gegenforderungen des Bestellers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht im Falle unserer Zahlungseinstellung. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Geldbetrag bei uns eingegangen ist. Zahlungen an Dritte oder Vertreter oder Aufrechnung ihnen gegenüber sind dem Besteller nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in Höhe des Satzes zu, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug gewesen, so können wir vor Ausführung weiterer Lieferungen Vorauszahlung verlangen oder die Lieferung entsprechend hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt auch bei nachträglicher Kenntnis von der schlechten Vermögenslage des Bestellers zur Zeit des Vertragsabschlusses oder von einer Verschlechterung derselben. Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen werden in diesen Fällen sofort zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung von Mängeln entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht, so lange wir der Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung unseres Eigentums, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Gewährleistung

 

Für die Dauer von zwei Jahren ab dem Lieferdatum leisten wir für fehlerhafte Produkte Gewähr. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl die Gewähr entweder durch Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. Dieses Wahlrecht steht uns auch bei einem erneuten Nacherfüllungsversuch zu. Dem Besteller zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben im Rahmen der Nacherfüllung vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mängelbeseitigung einzuräumen sowie die zur Mängelbeseitigung erforderliche Information beizubringen, bei Softwaremängeln insbesondere eine detaillierte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung sowie ggf. eine Datensicherung, die den Nachvollzug ermöglicht. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises hat der Besteller dann, wenn die zweite Nacherfüllung fehlschlägt  oder wir eine uns vom Besteller schriftlich gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben. Im Rahmen dieser Gewährleistung trifft die Beweislast für Fehler jeglicher Art den Besteller. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind beanstandete Erzeugnisse franko an uns einzusenden, ebenfalls geht der Rückversand zu Lasten des Bestellers. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind im Zuge der Gewährleistung ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel bzw. Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort, spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen zu rügen. Andere als offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Für Teile, die nicht von uns hergestellt wurden, haften wir nur im Rahmen der von unseren Unterlieferanten uns gegenüber bestehenden Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistung erlischt, wenn vom Besteller oder von dritter Seite ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.  Die Batterien sind von dieser Gewährleistung ausgenommen oder unsachgemäßer oder sonstige fehlerhafter Handhabung. Dies ist z.B. der Fall, wenn unsere Produkte chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen ausgesetzt werden oder wenn ungeeignete Betriebsmittel eingesetzt werden oder unsachgemäße Vorarbeiten stattfinden. Abweichungen vom Lieferschein oder von der Rechnung sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Gewährleistungen betreffend die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam, wenn wir eine schriftliche Zusicherung hierfür abgeben. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind:

-          Schäden, die auf Fehler in der Installation oder Umwelteinflüsse (Blitz, Brand, etc.) zurückzuführen sind.

-          Schäden durch Eingriffe von Personen entstehen, die von uns nicht ermächtigt sind.

-          Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch desselben entstehen.

-          Schäden durch nicht beachten der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluss an eine nicht zugelassene Batteriespannung.

-          Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch, unsorgfältiger Lagerung, Verpackung oder Transport. Wir sind berechtigt, die mit der Fehlersuche verbundenen Kosten den Besteller in den Fällen in Rechnung zu stellen, in denen bei der Fehlersuche die beanstandeten Fehler weder feststellbar noch reproduzierbar sind.

9. Warenrückgabe

Wünscht der Besteller ohne Vorliegen eines hierzu berechtigten Grund den Rücktritt vom Vertrag und erteilen wir hierzu unsere Zustimmung, so sind wir dennoch berechtigt Stornokosten zu berechnen. Die Geltendmachung einer angemessenen Entschädigung für entgangenen Gewinn behalten wir uns in diesem vor. Wünscht der Besteller eine Warenrückgabe und erteilen wir hierzu unsere Zustimmung, dann ist die Ware originalverpackt und für uns fracht- und spesenfrei an den Auslieferungsort zurückzuschicken. Bei der Gutschrift von wiederverkaufsfähigen Artikeln in einwandfreier Verpackung erfolgt ein Mindestabzug von 20 %; dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bei uns vorbehalten.

10. Regelungen bei Lieferung von Software

Bei Lieferung von Software wird diese auf maschinenlesbaren Datenträgern übergeben. Die Softwaredokumentation erhält der Besteller nach unserer Wahl in schriftlicher und/oder elektronischer Form (Online-Hilfe). Insoweit erforderlich, werden wir die Installation der Software auf der Hardware des Bestellers gegen gesonderte Vergütung vornehmen. Erforderlichenfalls führen wir bei Lieferung von Software eine Programmeinweisung durch. Die Einweisung erfolgt gegen gesonderte Vergütung und findet nach unserer Wahl entweder in unseren Geschäftsräumen oder beim Besteller statt. Der Besteller erhält an der gelieferten Software ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software und der Softwaredokumentation liegt beim Software-Hersteller. Der Besteller ist berechtigt, eine Kopie der Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Die Sicherungskopie ist als Kopie der überlassenen Software als solche zu kennzeichnen und mit dem Namen der Software zu versehen. Der Besteller ist berechtigt, die Software insgesamt (einschließlich aller Datenträger, Updates, Softwaredokumentation, zur Nutzung berechtigende Verträge) an Dritte weiterzugeben, sofern der Dritte mit den Regelungen dieses Paragraphen betr. die Nutzungs- und Urheberrechte, Vervielfältigung, Weitergabe von Software und Veränderung von Software schriftlich einverstanden erklärt. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers, die Software zu nutzen. Der Besteller ist darüber hinaus zu einer Verwertung der Software nicht berechtigt; es ist ihm nicht gestattet die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen oder Dritten vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Änderungen im Programmablauf der gelieferten Software vorzunehmen, insbesondere die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Software wird nur als Einmal-Lizenz ausgeliefert; im Verhältnis zum Besteller sind wir Urheber im Sinne der §§ 69 a bis 69 g UrhG. Sie darf nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Demo-Versionen werden nicht zurückgenommen.

11. Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen ein schriftlicher Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Der Besteller übersendet den zu reparierenden Gegenstand außerhalb des Gewährleistungszeitraums auf eigene Kosten und Gefahr.

12. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, wegen unerlaubter Handlung und aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit einer Person oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verletzt oder haben von uns eingesetzte einfache Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht nicht schwerer als grob fahrlässig verletzt, so beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Das gleiche gilt bei Haftung wegen anfänglichen Unvermögens oder aus einer abgegebenen Garantie, nicht jedoch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Werden von dritter Seite Ansprüche an den Besteller herangetragen, für die der Besteller uns in Regress zu nehmen beabsichtigt, hat der Besteller uns umgehend umfassend zu informieren und in die Verhandlungen über den Anspruch mit einzubeziehen, sowie uns Gelegenheit zu geben, die Ansprüche aktiv abzuwehren oder für ihn zu befriedigen. Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nach, so trägt er im Regressfalle die Beweislast dafür, dass seine Leistungspflicht gegenüber dem Dritten auch im Falle unserer rechtzeitigen Einbeziehung nicht geringer ausgefallen wäre und er seiner Schadensminderungspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Dies gilt auch für Aufwendungen, die der Besteller zur Befriedigung oder Abwendung von solchen Ansprüchen Dritter vornimmt. Die Haftung für Datenverlust wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Wir haften für Datenverlust aufgrund von Reparaturbemühungen nur in den eingangs erwähnten Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist Esslingen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Es gilt nur deutsches Recht mit Ausnahme von UN-Kaufrecht; die Anwendung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen.

Änderungen des Lieferprogrammes durch technische Weiterentwicklungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor

ELOCK2 - Stand Januar 2020